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FAQ - Assistenzhunde Schweiz

Assistenzhunde sind unverzichtbare Helfer für Menschen mit Behinderungen, die durch ihre spezielle Assistenzhundeausbildung trainierten werden, den Alltag ihrer Halter:innen erheblich zu erleichtern. Nachfolgend werden häufig gestellten Fragen beantwortet und wir geben einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Arten von Assistenzhunden, ihre Aufgaben, die Ausbildung sowie wichtige rechtliche und organisatorische Aspekte in der Schweiz. Erfahren Sie, wie diese besonderen Hunde ein selbstbestimmtes Leben fördern und welche Schritte notwendig sind, um einen Assistenzhund zu erhalten.

Was sind Assistenzhunde (Behindertenbegleithunde)?

Assistenzhunde, auch bekannt als Behindertenbegleithunde oder Service Dogs, sind speziell geschulte Hunde, die Menschen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen im Alltag unterstützen. Diese Hunde übernehmen gezielt Aufgaben, die es ihren Halter:innen erleichtern, Herausforderungen des täglichen Lebens zu meistern.

Ein Assistenzhund wird darauf trainiert, individuelle Aufgaben für seine Besitzerin oder seinen Besitzer zu übernehmen. Dabei handelt es sich um mehr als ein Haustier – die Hunde sind professionelle Helfer. Sie können mindestens drei spezifische Hilfsleistungen ausführen und zeigen einen ausgezeichneten Gehorsam. Zudem dürfen sie oft Orte betreten, die für gewöhnliche Hunde nicht zugänglich sind.

Therapiehunde Schweiz: Sind sie Assistenzhunde?

Therapiehunde unterscheiden sich von Assistenzhunden. Während ein Therapiehund in bestimmten Einrichtungen, wie Altersheimen oder Hospizen, emotional und psychisch unterstützt, ist ein Assistenzhund ausschliesslich auf die Bedürfnisse einer Person ausgerichtet. Darüber hinaus gibt es weitere Nutztiere wie Rettungshunde, die ebenfalls spezielle Aufgaben übernehmen.

Wie bekomme ich einen Assistenzhund?

Bevor Sie einen Assistenzhund beantragen, müssen Sie prüfen, ob Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Dies beinhaltet einen ärztlich bestätigten Nachweis über eine psychische, körperliche oder geistige Einschränkung. Menschen, die Leistungen der IV in mittlerem oder schwerem Grad erhalten, gehören in der Regel zu den Anspruchsberechtigten. Alternativ kann ein Attest den Bedarf begründen. Der nächste Schritt ist ein Antrag bei einer spezialisierten Organisation. Dieser Prozess kann mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen.

Recht auf Teilhabe

Menschen mit Behinderungen haben das Recht, uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dies wird durch gesetzliche Regelungen, Barrierefreiheit und Massnahmen zur Inklusion unterstützt. Ziel ist es, Selbstbestimmung und Chancengleichheit für alle zu gewährleisten.

Gesetzliche Grundlagen

  • UN-Behindertenrechtskonvention: Sie garantiert die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen.

  • Nationale Gesetze und Richtlinien: In vielen Ländern regeln sie Barrierefreiheit, Unterstützungsdienste und Inklusion in Bildung und Beruf.

 

Arten von Assistenzhunden

 

Assistenzhunde werden für unterschiedliche Bedürfnisse ausgebildet. Ihre Schulung orientiert sich an den Anforderungen der jeweiligen Beeinträchtigung.

Beispiele:

  • Mobilitätshunde (LpF): Unterstützen Menschen mit körperlichen Behinderungen, etwa durch das Bedienen von Lichtschaltern oder das Aufheben von Gegenständen.

  • Diabetikerwarnhunde: Erkennen frühzeitig Unter- oder Überzuckerung.

  • Epilepsiewarnhunde: Warnen vor Anfällen und können Hilfestellungen leisten.

  • PTBS-Hunde: Unterstützen bei psychischen Erkrankungen, fördern das Wohlbefinden und unterbrechen Panikattacken.

  • Signalhunde: Helfen Schwerhörigen, auf wichtige Geräusche zu reagieren.

  • Blindenführhunde: Ermöglichen sehbehinderten Menschen eine sichere Fortbewegung.

 

Assistenzhundeausbildung Schweiz

Die Assistenzhunde Ausbildung erfolgt entweder durch spezialisierte Organisationen (Fremdausbildung) oder in Zusammenarbeit mit den zukünftigen Halter:innen (Selbstausbildung).

Es gibt mehrere Organisationen in der Schweiz, wie beispielsweise:

  • Le Copain: Ausbildung für verschiedene Bedürfnisse.

  • Blindenhundeschule Allschwil: Spezialisiert auf Blindenführ- und Autismushunde.

  • VMB: Verein für Blindenhunde und Mobilitätshilfen

  • Schweizerisches Assistenzhundezentrum: Selbstausbildung für diverse Einsatzbereiche.

 

Voraussetzungen für Halter:innen

Wer einen Assistenzhund halten möchte, muss Geduld, Konsequenz und Freude am Hundetraining mitbringen. Zudem sind finanzielle Mittel erforderlich.

 

Die Kosten variieren:

  • Fremdausbildung: Ca. CHF 45’000–65’000

  • Selbstausbildung: Ca. CHF 10’000–20’000

 

Nur wenige Assistenzhundearten werden von der IV mitfinanziert. Voraussetzung für eine Finanzierung ist, dass die auszubildende Organisation akkreditiertes Mitglied bei ADI (Assistance Dogs International) ist. Nur Epilepsiewarnhunde, Autismushunde für Kinder, Mobilitätsassistenzhunde (LpF, lebenspraktische Fähigkeiten) oder Blindenführhunde werden teilweise finanziert. PTBS Assistenzhunde und Hunde für psychisch Kranke werden nicht von der IV finanziert.

Leider gib es nur wenige Stiftungen, die private Personen unterstützen und eine Ausbildung finanzieren. Eine andere Möglichkeit ist, ein Crowdfunding zu starten. In beiden Fällen müssen die Einnahmen versteuert werden, sofern sie nicht an die steuerbefreite Organisation überwiesen werden.

Im Normalfall muss die Selbstausbildung selbst finanziert werden. m

Erkennung von Assistenzhunden

Assistenzhunde tragen als Kennzeichnung eine Kenndecken oder Weste. In der Schweiz gibt es jedoch keine einheitliche Kennzeichnung.

Verhalten gegenüber Assistenzhunden

Ablenkungen, wie Streicheln oder Ansprechen, sollten vermieden werden. Halten Sie bei Begegnungen Abstand und kontrollieren Sie ihren eigenen Hund.

Reisen mit Assistenzhunden

Assistenzhunde dürfen in der Regel kostenlos in öffentlichen Verkehrsmitteln reisen. Die Organisation, welche bei der SBB registriert ist, kann Ihnen dazu weitere Informationen geben. Um in der Flugzeugkabine kostenlos transportiert zu werden, informieren Sie sich immer vorab über die Anforderungen der jeweiligen Fluganbieter.

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