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Assistenzhund Verein Paws and You

Assistenzhunde

Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die Aufgaben erlernen, um ihrem Menschen mit einer Schwerbehinderung im Alltag zu helfen.

Assistenzhunde werden für einen Menschen ausgebildet und erlernen mindestens drei Aufgaben, um die Behinderung des Partners zu mindern. Sie müssen zudem hohe Standards in der Öffentlichkeit einhalten, zum Beispiel dürfen sie nicht schnüffeln und müssen andere Menschen und Hunde ignorieren. Assistenzhunde werden ca. 2 Jahre ausgebildet, um diese Anforderungen zu erfüllen.

Es gibt verschiedene Assistenzhundearten (mit Prüfung, Kenndecke und Zutrittsrechten):

  • PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung)

  • LpF (Lebenspraktische Fähigkeiten)

  • Allergieanzeigehund

  • Autismushund

  • Mobilitätshund

  • Signalhund

etc.

 

Oder (mit Prüfung, Kenndecke, ohne Zutrittsrechte):

  • ESA (Emotional Support Animal)

  • Hund mit Zusatzaufgaben

 

Einen Assistenzhund auszubilden und die Prüfung abzulegen bedeutet, dass eine schwere Beeinträchtigung vorliegen muss. Dafür wird ein IV-Ausweis verlangt oder eine Bestätigung eines Facharztes (nicht Therapeuten oder Hausarzt), welches bestätigt, dass die Behinderung einer schweren Beeinträchtigung gleichkommt.

Wer diese Kriterien nicht erfüllt, kann einen Hund zum Emotional Support Dog (ESA) ausbilden. 

Die Ausbildung eines Assistenzhundes und Emotional Support Dogs erfolgt in Zusammenarbeit mit ausgebildeten Assistenzhundetrainer:innen und Hundeschulen. Bezug des Nutzhundepasses für die öffentlichen Verkehrsmittel über unseren Verein (nur für Assistenzhunde). 

Finanzierung über IV:

Finanzierung von fremdausgebildeten Assistenzhunden nur für körperbehinderte Personen: Sofern die Eignung der versicherten Person als Assistenzhundehalter/in erwiesen ist und sie dank dieser Hilfe eigenständiger zu Hause leben kann.

Der Anspruch besteht nur für schwer körperbehinderte Erwachsene, die eine Entschädigung für eine Hilflosigkeit mindestens leichten Grades beziehen mit ausgewiesener Hilflosigkeit in mindestens zwei der folgenden Bereiche: Fortbewegung/Pflege gesellschaftliche Kontakte; Aufstehen/Absitzen/Ab­liegen; Ankleiden/Auskleiden. Die Versicherung leistet zum Zeitpunkt der Abgabe des Assistenzhundes durch eine von der Organisation Assistance Dogs International (ADI) zertifizierte Stelle einen Pauschalbetrag von Fr. 15'500.-, der sich wie folgt zusammensetzt: Fr. 12'500.- für die Anschaffungskosten und Fr. 3000.- für Futter- und Tierarztkosten. Die Leistung kann maximal alle acht Jahre eingefordert werden, für jeden Hund jedoch nur einmal.

Die Teilfinanzierung von Fr. 15'500.- gilt nicht für Hunde in der Selbstausbildung oder Teil-Fremdausbildung, sondern nur für die Fremdausbildung, die gesamthaft ca. Fr. 45'000.- bis 60'000.- kostet. Nur gemeinnützige Institutionen, die rein durch Spenden finanziert werden, dürfen Mitglied beim ADI sein. Assistenzhundeschulen können nicht Mitglied sein, somit ist leider keine Teilfinanzierung über die IV möglich.

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