


Assistenzhunde
Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die Aufgaben erlernen, um ihrem Menschen mit einer Schwerbehinderung im Alltag zu helfen.
Assistenzhunde werden für einen Menschen ausgebildet und erlernen mindestens drei Aufgaben, um die Behinderung des Partners zu mindern. Sie müssen zudem hohe Standards in der Öffentlichkeit einhalten, zum Beispiel dürfen sie nicht schnüffeln und müssen andere Menschen und Hunde ignorieren. Assistenzhunde werden ca. 2 Jahre ausgebildet, um diese Anforderungen zu erfüllen.
Es gibt verschiedene Assistenzhundearten (mit Prüfung, Kenndecke und Zutrittsrechten):
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PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung)
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LpF (Lebenspraktische Fähigkeiten)
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Allergieanzeigehund
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Autismushund
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Mobilitätshund
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Signalhund
etc.
Oder (mit Prüfung, Kenndecke, ohne Zutrittsrechte):
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ESA (Emotional Support Animal)
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Hund mit Zusatzaufgaben
Einen Assistenzhund auszubilden und die Prüfung abzulegen bedeutet, dass eine Schwerbehinderung vorliegen muss. Dafür wird ein Schwerbehindertenausweis verlangt oder eine Bestätigung eines Facharztes (nicht Therapeuten oder Hausarzt), welches bestätigt, dass die Behinderung einer Schwerbehinderung gleichkommt.
Wer diese Kriterien nicht erfüllt, kann einen Hund zum Emotional Support Dog (ESA) ausbilden. Der Unterschied zum Assistenzhund liegt darin, dass diese Hunde keine Prüfung ablegen und somit nicht die Zutrittsrechte wie ein Assistenzhund erhalten. Sie können aber in einem Register registriert werden.
Ihren Assistenzhund können Sie z.B. hier ausbilden: Hundeschule Hilfshunde.
Die Hundeschule Hilfshunde bietet eine qualitativ hochwertige und individuelle Ausbildung zum Assistenzhund an und wird von der Vereinsleiterin betrieben. Die Hundeschule ist Mitglied beim internationalen Dachverband IAADP (International Association of Assistance Dog Partners).
Finanzierung über IV:
Finanzierung von fremdausgebildeten Assistenzhunden nur für körperbehinderte Personen: Sofern die Eignung der versicherten Person als Assistenzhundehalter/in erwiesen ist und sie dank dieser Hilfe eigenständiger zu Hause leben kann.
Der Anspruch besteht nur für schwer körperbehinderte Erwachsene, die eine Entschädigung für eine Hilflosigkeit mindestens leichten Grades beziehen mit ausgewiesener Hilflosigkeit in mindestens zwei der folgenden Bereiche: Fortbewegung/Pflege gesellschaftliche Kontakte; Aufstehen/Absitzen/Abliegen; Ankleiden/Auskleiden. Die Versicherung leistet zum Zeitpunkt der Abgabe des Assistenzhundes durch eine von der Organisation Assistance Dogs International (ADI) zertifizierte Stelle einen Pauschalbetrag von Fr. 15'500.-, der sich wie folgt zusammensetzt: Fr. 12'500.- für die Anschaffungskosten und Fr. 3000.- für Futter- und Tierarztkosten. Die Leistung kann maximal alle acht Jahre eingefordert werden, für jeden Hund jedoch nur einmal.
Die Teilfinanzierung von Fr. 15'500.- gilt nicht für Hunde in der Selbstausbildung oder Teil-Fremdausbildung, sondern nur für die Fremdausbildung, die gesamthaft ca. Fr. 45'000.- bis 60'000.- kostet. Nur gemeinnützige Institutionen, die rein durch Spenden finanziert werden, dürfen Mitglied beim ADI sein. Assistenzhundeschulen können nicht Mitglied sein, somit ist leider keine Teilfinanzierung über die IV möglich.